Die Firmenkarte kann für Sachbezüge genutzt werden, da eine Barauszahlung nicht möglich ist. Mit Ihrer Firmenkarte können Sie deutschlandweit Dinge kaufen oder bezahlen, jedoch kein Bargeld abheben. Somit ist die Nutzung der Firmenkarte auch für Sachbezüge bis 10.000 € pro Jahr möglich. Dieses Guthaben ist für Sie als Arbeitnehmer steuerfrei, da Ihr Arbeitgeber eine Pauschalsteuer trägt. Diese ist aber deutlich geringer als der individuelle Steuersatz, so dass über die Firmenkarte mehr Geld bei Ihnen ankommt.
Pauschal versteuert durch den Arbeitgeber mit 30% zzgl. Kirchensteuer. Für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter fällt in dem Monat der Sonderzahlung Sozialversicherung auf die Zahlung an. Diese wird mit der Gehaltsabrechnung abgeführt.
bis maximal 10.000 Euro pro Jahr
*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern