Sofern Sie die Überlassung eines Smartphones gewählt haben, können Sie auch die Kosten Ihres Mobilfunkvertrags erstattet bekommen. Alternativ können Sie auch 20 Prozent der privaten Telefonkosten (maxmial 20 Euro) pauschal erstattet bekommen, wenn Sie Ihr privates Telefon beruflich verwenden.
Sie bleiben Vertragsinhaber und müssen den Anbieter nicht wechseln. Sie erhalten die Kosten monatlich mit der Gehaltsabrechnung erstattet. Als Nachweis müssen Sie bitte die letzten drei Monatsrechnungen vorlegen.
Steuer- und sozialversicherungsfrei
20 Prozent Ihres Rechnungsbetrags (max. 20 Euro)