Gesundheitsförderung

Zur Förderung Ihrer Gesundheit kann Ihr Arbeitgeber bis 600 Euro jährlich ausgeben. Hierfür ist es erforderlich, dass die von Ihnen gewählten Kurse oder Maßnahmen die Vorschriften für Gesundheits- und Präventionsmaßnahmen erfüllen. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur Stressbewältigung, Vermeidung von Fehlernährung oder Übergewicht, Reduzierung von Bewegungsmangel oder Förderung des Nichtrauchens.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) vergibt ein Siegel für anerkannte Kurse oder Maßnahmen, die der Gesundheitsförderung dienen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem gewünschten Anbieter, ob dieser von der ZPP geprüft ist. Falls dies nicht der Fall ist, kann sich Ihr Anbieter auch dort prüfen lassen. Nach erfolgreicher Siegelvergabe können Sie diesen Kurs / diese Maßnahme dann als Gesundheitsförderung einreichen.

Steuer- und Sozialversicherung

Steuer- und sozialverischerungsfrei

Benötigtes Guthaben

Kosten für die gewünschten Maßnahmen, max. 600 Euro pro Jahr.

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