Fahrtkosten Wohnung – Arbeitsstätte

Für die Strecke zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte kann der Arbeitgeber Ihnen die Fahrtkosten erstatten. Hierbei ist der kürzeste Weg zu wählen. Aus Vereinfachungsgründen wird die Pauschalregel angewendet. Diese besagt, dass pro einfacher Fahrstrecke 0,30 € erstattet werden und das maximal 15 Tage pro Monat.

Die einfache Fahrstrecke ist die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Kilometer, wobei nicht berücksichtigt wird, dass der Arbeitnehmer diese Strecke hin und zurück fährt. Zur Ermittlung der kürzesten Fahrstrecke können Sie Google Maps verwenden.

Die Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber mindert für den Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug. Jede Adressänderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen da ggf. eine Anpassung der Kostenerstattung erfolgen muss.

Steuer- und Sozialversicherung

Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber in Höhe von 15%, damit Sozialversicherungsfreiheit.

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