Essensschecks

Mit den Essensschecks können Sie täglich bis maximal 7,23 Euro für Ihre Mittagsverpflegung vom Arbeitgeber erhalten. Die Essensschecks können Sie bei ausgewählten Partnern einlösen. Die maximale Anzahl an Essensschecks pro Monat beträgt 15 Stück. Die Auswahl der möglichen Einlösestellen können Sie im Internet oder über eine App einsehen.

Steuer- und Sozialversicherung

Auf den amtlichen Sachbezugswert von 4,13 Euro fällt eine Pauschalsteuer für den Arbeitgeber an. Für den Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.

Benötigtes Guthaben

Bei 5 Arbeitstagen pro Woche maximal 15 Erstattungen zu je 7,23 Euro möglich. Bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche anteilig, d.h. bei 4 Arbeitstagen z.B. 12 Erstattungen .

*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern

Nach oben