Digitaler Essenszuschuss

Egal ob Büro oder Homeoffice, jeder Mitarbeiter kann pro Arbeitstag eine Verpflegungspauschale in Höhe von maximal 7,23 € erhalten. Diese ist auf 15 Tage im Monat begrenzt.

Der digitale Essenszuschuss ist an KEINE Akzeptanzstellen gebunden und kann überall flexibel eingelöst werden (z.B. Supermarkt, Bäcker, Cafe, Restaurant, Lieferdienst, Foodtruck…).

Hierfür muss lediglich ein Foto der Kassenbelege in der App hochgeladen werden. Die Höhe der Essensausgaben wird pro Tag erfasst und zusammengerechnet. Das bedeutet, es können pro Tag mehrere Belege eingereicht werden.

Zum Ende des Monats werden die 15 Tage mit den höchsten Ausgaben für Verpflegung an den Arbeitgeber übermittelt. Dieser erstattet Ihnen dann im Folgemonat die Kosten für Ihre Mahlzeiten mit der Gehaltsabrechnung.

Nicht verbrauchtes Guthaben kann zum Monatsende mit dem Gehalt ausgezahlt werden. Somit gibt es keinen Verfall des Verpflegungszuschusses mehr.

Steuer- und Sozialversicherung

Auf den amtlichen Sachbezugswert von 4,13 Euro fällt unter Umständen eine Pauschalsteuer für den Arbeitgeber an. Für den Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.

Benötigtes Guthaben

Bei 5 Arbeitstagen pro Woche maximal 15 Erstattungen zu je 7,23 Euro möglich. Bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche anteilig, d.h. bei 4 Arbeitstagen z.B. 12 Erstattungen .

*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern

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