Ihr Budget können Sie auch für ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike nutzen. Sie können also sowohl Fahrräder wählen, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, wie auch solche, die als Kraftfahrzeug eingeordnet werden. Die Wahl des Fahrrades obliegt Ihnen im Rahmen Ihres Budgets.
Das Fahrrad kann auch privat genutzt werden.
Das Fahrrad kann nur gewählt werden, wenn Ihr Budget ausreicht. Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber ausgestellt sein – keine Barzahlung.
Es kann nur 1 Fahrrad gewählt werden – gibt es bereits ein Dienstfahrrad, kann dieser Baustein nicht ausgewählt werden. Der Arbeitgeber überlässt Ihnen das gewünschte Fahrrad zur Nutzung.
Sofern das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Das Fahrrad ist damit für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei
Gesamtbetrag des Fahrrades als Einmalzahlung oder monatliche Leasingrate