Elektronische Datenverarbeitungsgeräte wie Mobiltelefone, Tablets oder Computer können Sie zur privaten Nutzung beziehen. Der Arbeitgeber kauft oder least das Gerät für Sie und überlässt es Ihnen leihweise zur Nutzung. Das Gerät können Sie frei wählen und abhängig von den Kosten des gewünschten Gerätes wird Ihr Guthaben belastet. Es besteht sowohl die Möglichkeit das Gerät über eine einmalige Zahlung zu erwerben, als auch die Alternative der monatlichen Zahlung.
Sofern Sie den Arbeitgeber wechseln, bevor das Gerät vollständig abgezahlt ist, verpflichten Sie sich dieses mitzunehmen und den noch offenen Restbetrag an den Arbeitgeber zu bezahlen. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer können Sie das Gerät vom Arbeitgeber erwerben oder diesem zurückgeben.
Betriebskosten, wie beispielsweise Grundgebühren des Mobilfunkvertrages, können ebenfalls erstattet werden. Ein Wechsel des Mobilfunkanbieters ist nicht erforderlich, da Sie weiterhin Vertragsinhaber bleiben. Der Arbeitgeber erstattet die Kosten. Bitte nutzen Sie hierfür den Baustein "Mobilfunkgebühren".
Steuer und sozialversicherungsfrei
*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern