Guthaben, das Sie in Ihre betriebliche Altersversorgung investieren, wird dafür verwendet Ihnen im Alter eine Rente oder Einmalzahlung zu finanzieren. Mit der betrieblichen Altersversorgung sparen Sie Geld an, das bei einer Versicherungsgesellschaft verwaltet wird und Ihnen im Rentenalter zur Verfügung steht. Vor Erreichen des Rentenalters haben Sie keinen Zugriff auf dieses Geld, da es steuerfrei eingezahlt wird. Mit der Gewährung der steuerfreien Einzahlung will der Staat sicherstellen, dass Rentenlücken der gesetzlichen Rentenversicherung geschlossen werden. Daher ist ein früherer Zugriff auf das Guthaben gesetzlich nicht möglich.
Im Rentenalter haben Sie dann die Wahl zwischen einer einmaligen Auszahlung Ihres Guthabens oder einer Verteilung auf monatliche Zahlungen.
Sie können in die betriebliche Altersversorgung sowohl Einmalzahlungen einbringen, als auch monatlich ansparen.
Steuerfrei bis zur Höchstgrenze von 8% (4% sozialversicherungsfrei) der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung.
*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern